Allgemeine Infos
Der Verein
Die Erziehungsberechtigten des Kindes, das den Kindergarten besucht, sind Mitglieder des Vereins Waldkindergarten Aubinger Lohe e.V.. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein wird schriftlich an den Vorstand gerichtet, dazu ist ein Anmeldebogen auszufüllen. Mit der Aufnahme in den Verein erkennen die Erziehungsberechtigten als Vereinsmitglieder die Satzung des Vereins an und erklären sich mit dem Inhalt von Konzeption und dem Infoblatt des Kindergartens (Inhalt entspricht weitgehend diesem Allgemeinen) einverstanden.
Versicherung
Die Kinder sind über eine Gruppenversicherung Unfall- und Haftpflicht versichert.
Beitrag
Für Kinder mit Wohnsitz im Stadtgebiet München ist der Kindergarten kostenfrei gemäß EKI-Plus-Richtlinie. Für Kinder mit Wohnsitz außerhalb des Stadtgebiets München gelten gesonderte Regelungen. Die aktuelle Richtlinie zur Elternentgeltentlastung im EKI Fördermodell kann auf muenchen.de eingesehen werden.
Die Erziehungsberechtigten zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr und Kaution. Aufnahmegebühr und Kaution sind mit dem Tag des Eintritts in den Kindergarten fällig und werden per Lastschrift eingezogen. Die Kontoverbindung ist im Anmeldebogen anzugeben.
- Aufnahmegebühr: 30,00 € je Erziehungsberechtigtem
- Kaution (wird bei Austritt zurückerstattet): 100,00 €
Verpflegung: Mischung aus Pflicht-Kochdiensten der Eltern und freiwilligem Verpflegungsgeld je nachdem ob das Kind mitisst.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.00 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Die Kinder können von 8.00 bis 8.30 Uhr gebracht und in der letzten halben Stunde der Öffnungszeit abgeholt werden.
Ferienzeiten
Insgesamt ist der Kindergarten an 30 Tagen geschlossen: Sommer 3-4 Wochen (August) Weihnachten 2 Wochen (Schulferien) Ostern 1 Woche (Beginnt am Ostermontag) Pfingsten 1 Woche (Beginnt am Pfingstmontag).
Kündigung
Die Mitgliedschaft im Verein endet, neben den in der Satzung unter §5 genannten Fällen durch schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand. Dazu kann das Austrittsformular verwendet werden. Der Austritt aus dem Verein ist zwei Monate zum Monatsende zulässig. Eine Kündigung per Ende Juli ist generell nicht möglich.
Anmeldung
Für Anmeldungen oder Fragen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail. Die erforderlichen Adressen finden Sie unter Kontakt.